Aktuelle Ausschreibung

fnma Mitglieder haben wieder die Möglichkeit, Förderanträge zur Finanzierung ihrer Projektideen einzureichen. 2024 beträgt das Gesamt-Fördervolumen € 20.000. Projektankündigungen sind bis zum 1. Juli 2024 mit Einreichung bis zum 1. August 2024 möglich.

Wer kann gefördert werden?
Antragsteller:in muss ein institutionelles fnma Mitglied sein. Es sind sowohl Anträge einzelner Mitglieder als auch Anträge von Konsortien (bevorzugt) möglich.

Was kann gefördert werden?
Die Projekte befassen sich immer mit dem Thema digitale Technologien in der Hochschullehre, d.h. mit der Entwicklung und dem Einsatz von Produkten in Verbindung mit Community-bildenden Maßnahmen oder einem Forschungsvorhaben. Ziel ist, dass der Projektoutput sinnvoll von möglichst vielen fnma Mitgliedern eingesetzt werden kann. Querfinanzierungen sind möglich, wenn dargestellt werden kann, welcher Teil eines größeren Projektes von fnma finanziert wird. Die transparente Angabe von In-Kindleistungen dient dazu, die tatsächlichen Projektkosten realistisch darzustellen.

Fördervoraussetzungen

  • Der Antrag wurde vollständig eingereicht (d.h. die Projektbeschreibung inkl. Projektziel(en) ist ausformuliert, der Projektplan und der Finanzplan sind vorhanden)
  • Maximal förderbare Summe pro Projekt: 10.000 Euro (brutto)
  • Projektlaufzeit: maximal 12 Monate
  • Projektstart: frühestens am 1. Dezember 2024
  • Ergebnisse stehen gemäß dem FAIR Prinzip zur Verfügung (findable, accessable, interoperable, reuseable)

Inhaltliche Bewertungskriterien
Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien finden Sie in der Vorlage zum Projektantrag sowie im Beurteilungskatalog der Jury. Beide Dokumente stehen am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.

  • Relevanz und Innovation
  • Projektziele
  • Geplante Umsetzung
  • Projektplanung
  • Mehrwert und Relevanz für die Community
  • Wiederverwendbarkeit und Nachhaltigkeit
  • OER / Open Access / Open Data
  • Kooperation mit fnma Mitgliedern
  • Gesamteindruck des Projektantrags

Zeitplan

  • Ankündigung der Projekteinreichung bis zum 1. Juli 2024
  • Einreichungen möglich bis zum 1. August 2024
  • Pitch am 5. September 2024 im Zeitraum von 9:00 bis 16:00 Uhr:Die Antragsteller:Innen werden gebeten das Projekt in Form eines Pitches den Gutachter:innen kurz vorzustellen und für Verständnisfragen zur Verfügung zu stehen. Der genaue Zeitraum pro Antragsteller:in wird noch bekannt gegeben. Wir ersuchen die Antragssteller:innen vorerst den gesamten Zeitraum freizuhalten.
  • Präsidium bis zum 1. Oktober 2024
  • Information der Antragsteller:innen bis zum 15. Oktober 2024
  • Projektstart möglich ab dem 1. Dezember 2024

Die geförderten Projekte werden im Rahmen der nächsten Generalversammlung des Vereins kurz vom Präsidium vorgestellt. 

Verfügbare Fördersumme & Auszahlungsmodalitäten

Im Jahr 2024 stehen insgesamt 20.000 Euro zur Förderung eingereichter Projekte zur Verfügung. Die für ein Projekt genehmigte Fördersumme wird je zur Hälfte nach Vertragsabschluss und nach Projektabschluss ausbezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung des Förderbeitrages nach Projektabschluss nur nach Vorlage der erforderlichen Beilagen und Belege erfolgt.
Sollte es zu keinem Projektabschluss oder nicht gemeldeten bzw. nicht genehmigten Projektverzögerungen kommen oder Kostenpositionen nicht mit Rechnungen oder der erforderlichen Beilagen nachgewiesen werden, entscheidet das Vereinspräsidium darüber, ob die bereits ausbezahlte Projektförderung ganz, teilweise oder gar nicht zurückgefordert wird.

Einreichmodalitäten & Kontakt
Projektanträge sind ausschließlich elektronisch per E-Mail an  unter Verwendung der am Ende dieser Seite zum Download bereitgestellten Formulare einzureichen. Bitte beachten Sie, dass alle drei Formulare vollständig ausgefüllt eingereicht werden müssen.
Bei Fragen zur Antragstellung steht Ihnen Elfriede Berger per gerne zur Verfügung.


Einreichformulare zum Download