fnma Mitglieder haben wieder die Möglichkeit, Förderanträge zur Finanzierung ihrer Projektideen einzureichen. 2024 beträgt das Gesamt-Fördervolumen € 20.000. Projektankündigungen sind bis zum 1. Juli 2024 mit Einreichung bis zum 1. August 2024 möglich.
Wer kann gefördert werden?
Antragsteller:in muss ein institutionelles fnma Mitglied sein. Es sind sowohl Anträge einzelner Mitglieder als auch Anträge von Konsortien (bevorzugt) möglich.
Was kann gefördert werden?
Die Projekte befassen sich immer mit dem Thema digitale Technologien in der Hochschullehre, d.h. mit der Entwicklung und dem Einsatz von Produkten in Verbindung mit Community-bildenden Maßnahmen oder einem Forschungsvorhaben. Ziel ist, dass der Projektoutput sinnvoll von möglichst vielen fnma Mitgliedern eingesetzt werden kann. Querfinanzierungen sind möglich, wenn dargestellt werden kann, welcher Teil eines größeren Projektes von fnma finanziert wird. Die transparente Angabe von In-Kindleistungen dient dazu, die tatsächlichen Projektkosten realistisch darzustellen.
Fördervoraussetzungen
Inhaltliche Bewertungskriterien
Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien finden Sie in der Vorlage zum Projektantrag sowie im Beurteilungskatalog der Jury. Beide Dokumente stehen am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Zeitplan
Die geförderten Projekte werden im Rahmen der nächsten Generalversammlung des Vereins kurz vom Präsidium vorgestellt.
Verfügbare Fördersumme & Auszahlungsmodalitäten
Im Jahr 2024 stehen insgesamt 20.000 Euro zur Förderung eingereichter Projekte zur Verfügung. Die für ein Projekt genehmigte Fördersumme wird je zur Hälfte nach Vertragsabschluss und nach Projektabschluss ausbezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung des Förderbeitrages nach Projektabschluss nur nach Vorlage der erforderlichen Beilagen und Belege erfolgt.
Sollte es zu keinem Projektabschluss oder nicht gemeldeten bzw. nicht genehmigten Projektverzögerungen kommen oder Kostenpositionen nicht mit Rechnungen oder der erforderlichen Beilagen nachgewiesen werden, entscheidet das Vereinspräsidium darüber, ob die bereits ausbezahlte Projektförderung ganz, teilweise oder gar nicht zurückgefordert wird.
Einreichmodalitäten & Kontakt
Projektanträge sind ausschließlich elektronisch per E-Mail an unter Verwendung der am Ende dieser Seite zum Download bereitgestellten Formulare einzureichen. Bitte beachten Sie, dass alle drei Formulare vollständig ausgefüllt eingereicht werden müssen.
Bei Fragen zur Antragstellung steht Ihnen Elfriede Berger per gerne zur Verfügung.
Das Heft zum Thema "Lehrkompetenzen für eine zeitgemäße Hochschullehre" erscheint im Oktober 2025. Beitragseinreichungen sind bis 6. Juni 2025 möglich.
Nach der hochwasserbedingten Absage wird die Veranstaltung zweigeteilt am 11. November (online Ergebnispräsentation) und am 21. November (Knowledgetransfer in Präsenz) nachgeholt.