Sie sind an der Weiterentwicklung von Barrierefreiheit im Hochschulbereich interessiert und möchten sich mit Gleichgesinnten vernetzen? Wir als Special Interest Group (SIG) Barrierefreiheit laden ein, aktiv zur Förderung der Barrierefreiheit an Ihren Institutionen beizutragen.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) 2023 setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in österreichisches Recht und ist seit 28. Juni 2025 in Kraft. Zwar richtet sich das Gesetz primär an Wirtschaftsakteure, doch führt es insgesamt zu einem höheren Accessibility-Standard, von dem Bildungseinrichtungen profitieren, da künftig viele genutzte Technologien (Hard- und Software, digitale Inhalte) barrierefrei konzipiert sein müssen.
Konkret müssen Hochschulen und Schulen folgende Aspekte berücksichtigen:
Bauliche Barrierefreiheit: Neubauten und größere Umbauten sind barrierefrei zu gestalten. Bestehende Gebäude müssen schrittweise nachgerüstet werden, um mindestens einen barrierefreien Hauptzugang und wichtige Einrichtungen zu schaffen. Hilfreiche Zusatzmaßnahmen sind regelmäßige Barrierefreiheits-Audits, ein Stufenplan für Verbesserungen sowie die Ernennung von Ansprechpersonen für bauliche Anliegen.
Digitale Barrierefreiheit: Websites, mobile Apps und digitale Lernangebote müssen den WCAG 2.1 AA-Standard erfüllen. Interne IT-Systeme und Dokumente sollten ebenfalls möglichst barrierefrei gestaltet werden. Empfohlen sind ein Accessibility-Management, Schulungen für Mitarbeitende, nutzerzentrische Tests sowie die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei Beschaffungen.
Didaktisch-inhaltliche Barrierefreiheit: Prüfungen und Lehrinhalte müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen keine Nachteile haben. Dazu gehören Nachteilsausgleiche, flexible Prüfungsformate, barrierefreie Lernmaterialien und eine inklusive Didaktik. Gute Praxis sind spezielle Beratungsstellen, Fortbildungen für Lehrende sowie proaktive Maßnahmen über rechtliche Mindestanforderungen hinaus.
Insgesamt ermöglicht die zunehmende Barrierefreiheit an Hochschulen und Schulen mehr Chancengleichheit und Teilhabe für Studierende und Schülerinnen mit Behinderungen. Die Umsetzung erfordert zwar Aufwand, bietet aber auch Chancen: So können Bildungseinrichtungen ihre Infrastruktur, Services und Lehre inklusiver gestalten, was allen Lernenden zugutekommt. Zudem werden Kompetenzen im Bereich der Barrierefreiheit für Absolventinnen immer wichtiger am Arbeitsmarkt.
Elfriede Berger
Die Ausgabe widmet sich "Europäischen Hochschulallianzen in Aktion". Beiträge können bis 15. Februar 2026 eingereicht werden.
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