Das Forum Neue Medien Austria (fortan: FNMA) bietet seinen Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft die Möglichkeit kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsberatung umfasst grundsätzlich, jedoch nicht ausschließlich, den Bereich eLearning und zugehörige Rechtsbereiche (zB Urheberrecht). Nicht umfasst sind jedenfalls Beratungen in Rechtsbereichen, welche von den Leistungen des FNMA seinem Vereinszweck nach nicht umfasst sind (zB Strafrecht, Familienrecht).
Durchgeführt wird die Rechtsberatung von Rechtsanwalt Mag. Michael Lanzinger, welcher ebenfalls Mitglied im FNMA ist. Mag. Michael Lanzinger ist selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels (OÖ) und Schwerpunkt auf IT-Recht, externer Lektor an der JKU Linz und der KU Graz, Lehrender am WiFi Linz und Wels sowie am BFI Linz weiters Vortragender im Bereich Zivil-, IT-und Urheberrecht.
Kanzleiadresse:
Mag. Michael Lanzinger
Rechtsanwalt für IT-Recht in Wels
Alois-Auer-Straße 9, 4600 Wels
Tel.: 07242/224044
www.rechtsanwalt-lanzinger.at
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass es Mag. Lanzinger möglich ist, Rechtsberatung in einem vom Vereinszweck des FNMA nicht umfassten Rechtsbereich abzulehnen und wird er das anfragende Mitglied des FNMA hierauf hinweisen. Dieser Hinweis beinhaltet auch eine kurze Stellungnahme dahingehend, aus welchen Gründen die Rechtsberatung abgelehnt wird.
Zwischen dem FNMA und Mag. Lanzinger wurde ein Zeitkontingent von 10 Stunden á 60 Minuten vereinbart.
Dieses Zeitkontingent steht den Mitgliedern des FNMA nach dem Prinzip ‚first come, first serve‘ zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Beratungsleistungen von Mag. Lanzinger nur bis zum Erreichen der 10 Stunden erbracht werden, ungeachtet des Umfangs und/oder der Anzahl an Fragestellungen der jeweiligen Mitglieder des FNMA. Es ist daher möglich, dass einzelne Mitglieder des FNMA mehr Beratungsleistungen in Anspruch nehmen als andere Mitglieder.
Zwischen den FNMA und Mag. Lanzinger wurde diesbezüglich folgende Vereinbarung getroffen:
Jedem Mitglied des FNMA steht es frei, Fragen an Mag. Lanzinger zu richten. Die hierfür aufgewandte Zeit umfasst sämtlichen Aufwand, die nach Einlangen der Frage zu deren Bearbeitung und Beantwortung entsteht. Diese angewandte Zeit wird von Mag. Lanzinger von dem in Punkt II. genannten Zeitkontingent jeweils in Abzug gebracht, bis der vereinbarte Umfang von 10 Stunden aufgebraucht ist. Danach wird keine weitere Rechtsberatung mehr angeboten, bis eine erneute Vereinbarung zwischen Mag. Lanzinger und dem FNMA geschlossen wird.
Die Mitglieder des FNMA stellen die Fragen in der Art, dass im Login-Bereich auf der Website des FNMA eine Maske zur Verfügung steht. Den vorab bei dem FNMA registrierten Mitgliedern ist es nach dem Login daher möglich unter Angabe ihrer Organisation und einer Kontaktperson sowie Daten zur Kontaktaufnahme- und Antwortmöglichkeit (eMail) über diese Maske eine Frage einzugeben und abzusenden.
Die eingegebene Frage wird per eMail direkt an Mag. Lanzinger gesandt und erhält das Präsidium des FNMA jeweils eine Kopie dieser eMail.
Die Frage wird von Mag. Lanzinger nach bestem Fachwissen und unter Anwendung aktueller Judikatur und Literatur bearbeitet. Die Beantwortung der Frage erfolgt dann an die seitens des Mitgliedes bekanntgegebene eMail-Adresse und wird in Kopie auch an das Präsidium des FNMA zur Kenntnisnahme gesandt. Hierfür wird seitens Mag. Lanzinger die eMail-Adresse verwendet. Es wird gebeten, auf diese eMail – wie bereits deren Bezeichnung verdeutlicht – nicht zu antworten. Diesbezüglich wurde zwischen Mag. Lanzinger und dem FNMA auch vereinbart, dass keine Fragen beantwortet werden, welche seitens der Mitglieder außerhalb der zur Verfügung stehenden Maske an ihn zugesandt werden. Daher wird auch keine Beantwortung allfälliger eMails erfolgen, welche an die oben angegeben eMail-Adresse als zusätzliche Frage auf eine Antwort-eMail oder direkt gesandt werden.
Eine Beantwortung von außerhalb der Maske gestellten Fragen ist in der Vereinbarung zwischen Mag. Lanzinger und dem FNMA nicht vorgesehen und sind derartige Rechtsberatungen auch nicht durch das kostenfreie Service des FNMA gegenüber seinen Mitgliedern gedeckt. Ebenso werden keine Fragen beantwortet, welche an die eMail-Adresse als zusätzliche Frage auf eine vorherige Antwort-eMail oder direkt diese gesandt werden beziehungsweise auf anderen Wegen (zB telefonisch) an Mag. Lanzinger gestellt werden.
Wird seitens eines Mitglieds eine Rechtsberatung/Beantwortung von Fragen außerhalb des Service des FNMA gewünscht, so wird um eine direkte Kontaktaufnahme mit Mag. Lanzinger über die in Punkt I. angegebenen Kontaktdaten gebeten. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sodann mit Mag. Lanzinger eine separate Vereinbarung getroffen werden muss, welche von ihm auch entsprechend abgerechnet werden kann. Eine Vergünstigung durch eine Mitgliedschaft bei dem FNMA ist hier weder vereinbart noch vorgesehen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass das FNMA in einer derart zu treffenden Vereinbarung zwischen einem Mitglied und Mag. Lanzinger in keinster Weise eingebunden ist und überdies in keinster Weise von dieser profitiert.
Das FNMA bietet auf seiner Website den Service FAQs zu E-Learning und Recht an, welcher in Zusammenarbeit mit Mag. Lanzinger erstellt wurde und weiter ausgebaut werden soll.
Da es sich gezeigt hat, dass teilweise gestellte Fragen einzelner Mitglieder für weitere Mitglieder des FNMA von Interesse und Wert sein können, wurde zwischen dem FNMA und Mag. Lanzinger vereinbart, dass dieser unter Verwendung der an ihn gestellten Fragen die FAQ erweitert.
Hierfür werden Fragen der Mitglieder, welche sich zur Aufnahme in den genannten Fragenkatalog eignen separat aufgearbeitet und in anonymisierter/verallgemeinerter Form dem FNMA übermittelt. Diese Fragen werden dann in das Service FAQs zu E-Learning und Recht aufgenommen und stehen den Mitgliedern des FNMA zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen, welche allenfalls außerhalb des Services des FNMA, etwa im Rahmen einer eigenen Vereinbarung, an Mag. Lanzinger gestellt werden ausdrücklich nicht als potentielle Fragen für das genannte Service herangezogen werden.
Das Heft zum Thema "Lehrkompetenzen für eine zeitgemäße Hochschullehre" erscheint im Oktober 2025. Beitragseinreichungen sind bis 6. Juni 2025 möglich.
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